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Energie-Beratung / Energieausweis

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Seit der Energieeinsparverordnung(EnEV) 2007 muss für bestehende Häuser die verkauft, vermietet oder verpachtet werden ein Energieausweis vorliegen.

Für Neubauten gilt diese Regelung schon seit  2001. Dieser Ausweis gibt Auskunft darüber wie viel Energie ein Haus benötigt oder verbraucht. Man unterscheidet hier nach dem „Bedarfsausweis“ (errechnet) und dem „Verbrauchsausweis“(gemessen). Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine Änderungen vorgenommen werden. Bei Öffentlichen Gebäude mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche besteht eine Aushangpflicht für den Energieausweis.

Energieausweis für Gebäude.

Mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt.

Rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Gebäude. Hier liegt ein hohes Energieeinsparpotenzial. Von insgesamt ca. 18 Millionen vorhandenen Wohngebäuden wurden rund 70 Prozent vor 1979 gebaut, als die energetischen Standards noch vergleichsweise niedrig waren. Auch im Bereich der 1,8 Millionen Nichtwohngebäude sind Einsparpotenziale sehr hoch. Von der Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden profitieren alle: Eigentümer und Mieter, Umwelt und Wirtschaft. Der Energieausweis hilft dabei, die Einsparpotenziale im Gebäudebereich zu erkennen und zu nutzen. 

Energieausweis nimmt Gebäude unter die Lupe

Mit dem Energieausweis können Mieter und Käufer noch vor Vertragsabschluss abschätzen, welche Energiekosten in etwa auf sie zukommen. Eigentümern hilft der Energieausweis beim Einstieg in die energetische Modernisierung. Bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Häusern und Wohnungen ist die Vorlage des Energieausweises Pflicht. 

Mit Hilfe des Energieausweises können Energieeinsparpotenziale in Gebäuden ermittelt werden. Bis zu 30 Prozent ihrer Energiekosten könnten z. B. allein die Kommunen einsparen, wenn sie die vorhandenen wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Energieeinsparung ausschöpfen würden. Seit dem 1. Juli 2009 besteht Ausweis- und Aushangpflicht in den öffentlichen Gebäuden mit über 1.000 m² Nutzfläche, in denen Einrichtungen eine öffentliche Dienstleistung erbringen und die deshalb von vielen Menschen häufig aufgesucht werden. 

Mit Hilfe des Energieausweises können Energieeinsparpotenziale in Gebäuden ermittelt werden. Bis zu 30 Prozent ihrer Energiekosten könnten z. B. allein die Kommunen einsparen, wenn sie die vorhandenen wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Energieeinsparung ausschöpfen würden. Seit Inkrafttreten der EnEV 2014 besteht eine erweiterte Ausweis- und Aushangpflicht für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 500 m² Nutzfläche.

Mit der EnEV 2014 ist der Energieausweis gestärkt worden. So müssen im Fall von Vermietung und Verkauf bereits in Immobilienanzeigen energetische Kennwerte vermerkt werden. Zudem wurden Stichprobenkontrollen für Energieausweise eingeführt. (Quelle DENA)